Unter Miet-Verwaltung versteht man die sachgerechte Verwaltung eines Mietobjektes. In diesem Fall vertritt der Verwalter den Eigentümer der Mietimmobilie in allen das Mietverhältnis betreffenden Angelegenheiten. Unsere Maßnahmen erfolgen stets in Rücksprache mit dem Eigentümer.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) umfasst unser Grundleistungskatalog folgende Punkte:
Gerne sind wir bereit weitere Wünsche Ihrerseits (im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und im Rahmen unserer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung) zu erfüllen.