Unter WEG-Verwaltung versteht man die sachgerechte Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Was Ihr Verwalter tun muss, tun darf, definiert das Gesetz über das
Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (kurz: WEG).
Unser Grundleistungskatalog basiert auch auf der obigen Quelle:
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Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans,
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Einberufung mindestens einer ordentlichen Versammlung der Wohnungseigentümer einmal im Jahre,
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Durchführung der gültig gefassten Beschlüsse,
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Regelmäßige Überprüfung der Technik im Bereich des Gemeinschaftseigentums sowie die Durchführung ordnungsgemäßer Instandhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen,
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Durchführung von Sofortmaßnahmen in dringen Fällen und die Abwicklung von Schadensfällen,
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Kontrolle des Zahlungsverkehrs, Buchhaltung und Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder,
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Kontrolle der Verträge der Gemeinschaft, Beratung zur Auftragsvergabe,
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Einholung verschiedener Angebote sowie die Vergabe von Aufträgen (nach Beschlussfassung),
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Regelmäßige Kontrolle der
Dienstleistungsfirmen, die gegebenenfalls für die Hausreinigung und andere weitere Gebäude-Dienstleistungen beauftragt
sind,
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Entgegennahme von Postsendungen, Willenserklärungen und Zustellungen gerichtet an die Gemeinschaft,
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Allgemeine Verwaltung, wie z.B. Telefon- und Schriftverkehr mit den Eigentümern sowie mit Dritten, ganzjährige Beratung, Erstellung einer Hausordnung,
Schlüsselnachbestellung usw.
Weitere Wünsche Ihrerseits erfüllen wir im Rahmen unserer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung.